Überwachung
von KKA
- Gesetzliche Überwachung der KKA z. B. nach § 53 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 LWG NRW
- Unabhängigkeit (Kein Hersteller von KKA, kein Vertrieb, kein Einbau
und keine Wartung)
- Überwachung für Städte und Gemeinden und direkt für
die Unteren Wasser Behörden
Ablauf eines Überwachungsauftrags
- Abstimmungsgespräche mit dem Auftraggeber sowie mit UWB, wenn nicht
durch dieses beauftragt
- Planung und Terminvorgaben zur Überprüfung erfolgen durch die
Fresenius Umwelttechnik GmbH in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, wobei
die Betreiber zeitnah über die Maßnahmen informiert werden
- Übermittlung der Daten an den Auftraggeber in gewünschtem Format


Die
Überwachung
- Kontrolle des Bauzustandes
- Maschinentechnische Kontrolle
- Wird die KKA nach der Bauartzulassung bzw. DIN 4261 Teil 1-4 betrieben
- Erstellung eines Überprüfungsberichtes nach den aktuellen gesetzlichen
Vorgaben
- Beurteilung der Reinigungsleistung
Optional
- Vorort-Analytik (z.B. digitale Trübungsmessung und O2-Messung)
- Laboranalytik (CSB, BSB5, TOC, N, TS u.s.w.)
- Zur Entlastung der Behörde erfolgt die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
bezüglich einer unbürokratischen Mängelbeseitigung, erfolgt
durch die Fresenius Umwelttechnik GmbH (ausgenommen Komplett-Sanierungen)
- Beratung der Betreiber zur Optimierung der KKA bei Reinigungsproblemen
- Fotodokumentationen
- Schlammspiegelmessungen
- Ermittlung der geographischen Lage mittels GPS